Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 24.04.1975

Rechtsprechung
   BVerwG, 13.02.1976 - IV C 44.74   

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BVerwG, 13.02.1976 - IV C 44.74 (https://dejure.org/1976,50)
BVerwG, Entscheidung vom 13.02.1976 - IV C 44.74 (https://dejure.org/1976,50)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Februar 1976 - IV C 44.74 (https://dejure.org/1976,50)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einlegung eines Widerspruchs durch nur einen Ehegatten gegen einen an die Eheleute gerichteten Verwaltungsakt - Zustellung eines Verwaltungsakts an Eheleute - Auslegung einer Klageschrift unter Heranziehung eines vorangegangenen Widerspruchsbescheides - Durchsetzung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BBauG § 123 Abs. 3; GG Art. 2 ff.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 50, 171
  • NJW 1976, 1516
  • MDR 1976, 694
  • DÖV 1976, 353
 
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Wird zitiert von ... (98)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 07.01.1972 - IV C 61.69

    Zulässigkeit der Klage - Auslegung von Eingaben als Widerspruch - Beachtlichkeit

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1976 - IV C 44.74
    Werden Eheleute aus demselben Rechtsgrund inhaltlich übereinstimmend in Anspruch genommen und ist auch sonst erkennbar kein Umstand gegeben, der zu einer unterschiedlichen Beurteilung führen könnte, genügt es dem § 68 VwGO, wenn einer der Eheleute Widerspruch einlegt (im Anschluß an das Urteil vom 7. Januar 1972 - BVerwG IV C 61.69 - Buchholz 310 § 70 VwGO Nr. 6).

    Das hat der erkennende Senat für einen insoweit vergleichbaren Sachverhalt bereits in seinem Urteil vom 7. Januar 1972 - BVerwG IV C 61.69 - (Buchholz 310 § 70 VwGO Nr. 6 S. 9 [10]) ausgesprochen.

  • BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvR 883/73

    Justizverwaltungsakt

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1976 - IV C 44.74
    Das ergibt sich aus dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung in Verbindung mit den durch die Art. 2 ff. GG gewährleisteten Grundrechten (dazu BVerfG, Beschluß vom 6. Mai 1958 - 2 BvL 37/56 - in BVerfGE 8, 155 [166 f.]; vgl. auch Beschluß vom 28. Oktober 1975 - 2 BvR 883/73 u.a. - in NJW 1976, 34 [35]): Die den Klägern mit dem ergangenen Bescheid angesonnene Vornahme von Bauarbeiten berührt sowohl das Eigentum der Kläger als auch ihr Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung (Art. 2 und 14 GG).
  • BVerfG, 06.05.1958 - 2 BvL 37/56

    Lastenausgleich

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1976 - IV C 44.74
    Das ergibt sich aus dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung in Verbindung mit den durch die Art. 2 ff. GG gewährleisteten Grundrechten (dazu BVerfG, Beschluß vom 6. Mai 1958 - 2 BvL 37/56 - in BVerfGE 8, 155 [166 f.]; vgl. auch Beschluß vom 28. Oktober 1975 - 2 BvR 883/73 u.a. - in NJW 1976, 34 [35]): Die den Klägern mit dem ergangenen Bescheid angesonnene Vornahme von Bauarbeiten berührt sowohl das Eigentum der Kläger als auch ihr Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung (Art. 2 und 14 GG).
  • BVerwG, 08.07.1958 - V C 51.56
    Auszug aus BVerwG, 13.02.1976 - IV C 44.74
    Diese Handhabung begegnet Bedenken (vgl. Urteil vom 8. Juli 1958 - BVerwG V C 51.56 - [DÖV 1958, 715]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.1960 - VII A 1138/58
    Auszug aus BVerwG, 13.02.1976 - IV C 44.74
    Für die nur gelegentlich vertretene Gegenmeinung ist bisher eine Begründung nicht gegeben worden (vgl. Hbg.OVG, Urteil vom 6. August 1954 - Bf. II 296/53 - VerwRspr. 8, 228 [230], OVG Münster, Urteil vom 21. Juni 1960 - VII A 1138/58 - OVGE 16, 12 [18] und Eckert DVBl. 1962, 21).
  • VGH Hessen, 18.12.1968 - II OE 26/68
    Auszug aus BVerwG, 13.02.1976 - IV C 44.74
    Die Annahme, daß nach alledem vertragliche Ansprüche jedenfalls unter den hier gegebenen Voraussetzungen nicht mit Hilfe des Erlasses von Verwaltungsakten durchgesetzt werden dürfen, entspricht der in der Rechtsprechung und im Schrifttum herrschenden Meinung (vgl. VGH Kassel, Urteil vom 18. November 1968 - II OE 26/68 - VerwRspr.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.1967 - III A 1/67
    Auszug aus BVerwG, 13.02.1976 - IV C 44.74
    20, 872 [874 f.], OVG Lüneburg, Urteil vom 11. Februar 1965 - I OVG - A 203/62 - [S. 7], OVG Münster, Urteil vom 19. April 1967 - III A 1/67 - [DÖV 1967, 722 f.], Bachof in Wolff/Bachof, Verwaltungsrecht 1, 9. Auflage S. 354, Engelhardt, Kommentar zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz § 1 Rdnr. 15, Erichsen/Martens, Allgemeines Verwaltungsrecht S. 219, Förster in Brügelmann/Grauvogel, Bundesbaugesetz § 123 Anm. III, 2 b aa [S. 11], Haueisen NJW 1956, 1458 Anm. 20, Klein, Gutachten und Urteil im Verwaltungsprozeß S. 98, Lerche a.a.O. S. 85, Obermayer, Grundzüge des Verwaltungsrechts und des Verwaltungsprozeßrechts, 2. Auflage S. 144, Redeker DÖV 1966, 545, Musterentwurf eines Verwaltungsverfahrensgesetzes [EVwVerfG 1963], Begründung zu § 47, S. 204 sowie die Begründung des Regierungsentwurfs eines Verwaltungsverfahrensgesetzes a.a.O. S. 83).
  • BVerwG, 03.03.2011 - 3 C 19.10

    Subvention; Erstattungsanspruch; Leistungsbescheid; Leistungsklage;

    Richtig ist, dass durch Vertrag begründete Pflichten grundsätzlich nicht durch den Erlass von Verwaltungsakten durchgesetzt werden dürfen, wenn nicht eine zusätzliche gesetzliche Grundlage dies erlaubt (Urteile vom 13. Februar 1976 - BVerwG 4 C 44.74 - BVerwGE 50, 171, vom 26. Oktober 1979 - BVerwG 7 C 106.77 - BVerwGE 59, 60 und vom 24. Januar 1992 - BVerwG 3 C 33.86 - BVerwGE 89, 345).
  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 17.87

    Vertragsauslegung - Gerichtlicher Vergleich - Wohnungsbauförderungsantrag -

    Die - regelmäßig zu verneinende - Frage, ob durch Vertrag begründete Rechte und Pflichten ohne eine besondere gesetzliche Grundlage durch Verwaltungsakt durchgesetzt werden dürfen (vgl. dazu Urteile vom 13. Februar 1976 - BVerwG IV C 44.74 - BVerwGE 50, 171 [BVerwG 13.02.1976 - IV C 44/74] und vom 3. November 1988 - BVerwG 5 C 38.84 - Buchholz 424.01 § 19 FlurbG Nr. 15 S. 2 ), stellt sich hier nicht.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2006 - L 10 AS 102/06

    Arbeitslosengeld II - Individualanspruch - Bedarfsgemeinschaft - Bekanntgabe des

    28 Ausgehend von dieser dem Gericht und der Beklagten bekannten Rechtslage und dem erhobenen Anspruch (dem Streitgegenstand) ergibt sich mit hinreichender Deutlichkeit, dass auch der Kläger zu 2) als Kläger am Rechtsstreit beteiligt sein sollte, zumal seine Beteiligung am Streitverhältnis damit ersichtlich der Einbeziehung seiner Ansprüche in den Bescheiden der Beklagten entspricht (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerwG, Urteil vom 13. Februar 1976 - IV C 44.74 = BVerwGE 50, 171).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.04.1975 - V C 44.74   

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https://dejure.org/1975,533
BVerwG, 24.04.1975 - V C 44.74 (https://dejure.org/1975,533)
BVerwG, Entscheidung vom 24.04.1975 - V C 44.74 (https://dejure.org/1975,533)
BVerwG, Entscheidung vom 24. April 1975 - V C 44.74 (https://dejure.org/1975,533)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Gewährung einkommensunabhängiger Erziehungsbeihilfe - Begriff der angemessenen Lebensstellung im Sinne der Verordnung zur Kriegsopferfürsorge (KFürsV) - Anspruch auf Gewährung von Erziehungsbeihilfe für den Besuch einer Fachoberschule - Bestehen eines ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Widerspruchseinlegung durch Eheleute - Auslegung der Klageschrift - Widerspruchsbescheid - Erlaß von Verwaltungsakten - Erschließungsverträge

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einkommensunabhängige Erziehungsbeihilfe - Ausbildungskosten - Besondere Gründe der Billigkeit

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 48, 195
  • NJW 1976, 1516
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BVerwG, 21.04.1977 - 5 C 69.75

    Angemessene Lebensstellung - Wirtschaftliche Lebensumstände - Gesellschaftliche

    Das hat das Bundesverwaltungsgericht im einzelnen in seiner auch den Parteien bekannten Entscheidung vom 24. April 1975 - BVerwG V C 44.74 - (BVerwGE 48, 195) näher ausgeführt.

    Für den Begriff der Lebensstellung sind dabei, worauf der erkennende Senat bereits in seiner Entscheidung BVerwGE 48, 195 hingewiesen hat, vor allem zwei Merkmale von Bedeutung.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den vom Kläger angeführten Urteilen des erkennenden Senats vom 24. Mai 1967 - a.a.O. - und vom 24. April 1975 - a.a.O. -.

    Auch in seinem Urteil vom 24. April 1975 (a.a.O.) hat der erkennende Senat keine andere Auffassung vertreten.

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung BVerwGE 48, 195 näher ausgeführt hat, ist § 25 a Abs. 3 Satz 2 BVG nur in den Fällen anwendbar, in denen zuvor festgestellt ist, daß der Beschädigte eine angemessene Lebensstellung noch nicht erreicht hat und ihm deshalb nach § 25 a Abs. 1 BVG grundsätzlich ein Anspruch auf Leistungen der Kriegsopfer für sorge zusteht.

  • BVerwG, 31.03.1977 - 5 C 42.75

    Empfänger einer Pflegezulage - Erziehungsbeihilfe - Ausbildungskosten -

    Empfängern einer Pflegezulage (Bundesversorgungsgesetz § 35 kann die einkommensunabhängige Erziehungsbeihilfe im Sinne der reinen Ausbildungskosten (KFürsV § 21 Abs. 1 Nr. 1) nicht gewährt werden, wenn sie eine angemessene Lebensstellung erlangt haben und sich erhalten können (Bestätigung von BVerwGE 48, 195).
  • BVerwG, 30.08.1985 - 2 CB 40.83

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Prozessfähigkeit - Dienstunfähigkeit

    Allerdings kommt ein Verstoß gegen § 133 Nr. 3 VwGO, wie ihn die Revision rügt, u.a. dann in Betracht, wenn eine in Wahrheit prozeßunfähige Partei vom Gericht für prozeßfähig gehalten wird (vgl. BVerwGE 23, 15 [BVerwG 03.12.1965 - VII C 90/61]; 48, 201 [BVerwG 24.04.1975 - V C 44/74]; Beschluß vom 15. Oktober 1980 - BVerwG 5 C 046.78 - ).
  • BVerwG, 18.06.1979 - 5 ER 219.78

    Rechtsmittel

    Soweit diese Gesichtspunkte für die Leistungen der Kriegsopferfürsorge zu berücksichtigen sind, ist ihre rechtliche Auswirkung durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (BVerwGE 20, 141 und 32, 362 zum Individualisierungsgebot; BVerwGE 48, 195; 52, 201 [BVerwG 24.03.1977 - II C 14/75]und 302 zur angemessenen Lebensstellung).
  • BVerwG, 18.06.1979 - 5 ER 233.79

    Rechtsmittel

    Soweit diese Gesichtspunkte für die Leistungen der Kriegsopferfürsorge zu berücksichtigen sind, ist ihre rechtliche Auswirkung durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (BVerwGE 20, 141 und 32, 362 zum Individualisierungsgebot; BVerwGE 48, 195; 52, 201 [BVerwG 24.03.1977 - II C 14/75]und 302 zur angemessenen Lebensstellung).
  • BVerwG, 19.02.1985 - 5 C 59.84

    Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen

    Zwar ist ein Prozeßbeteiligter, der nicht geschäfts- und prozeßfähig ist, im Sinne dieser Bestimmung nicht nach Vorschrift des Gesetzes vertreten (BVerwGE 23, 15 [BVerwG 03.12.1965 - VII C 90/61]; 48, 201 [BVerwG 24.04.1975 - V C 44/74]; Beschluß vom 15. Oktober 1980 - BVerwG 5 C 46.78 - ).
  • BVerwG, 18.06.1979 - 5 ER 232.79

    Rechtsmittel

    Soweit diese Gesichtspunkte für die Leistungen der Kriegsopferfürsorge zu berücksichtigen sind, ist ihre rechtliche Auswirkung durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (BVerwGE 20, 141 und 32, 362 zum Individualisierungsgebot; BVerwGE 48, 195; 52, 201 [BVerwG 24.03.1977 - II C 14/75]und 302 zur angemessenen Lebensstellung).
  • BVerwG, 18.06.1979 - 5 ER 228.79

    Rechtsmittel

    Soweit diese Gesichtspunkte für die Leistungen der Kriegsopferfürsorge zu berücksichtigen sind, ist ihre rechtliche Auswirkung durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (BVerwGE 20, 141 und 32, 362 zum Individualisierungsgebot; BVerwGE 48, 195; 52, 201 [BVerwG 24.03.1977 - II C 14/75]und 302 zur angemessenen Lebensstellung).
  • BVerwG, 18.06.1979 - 5 ER 231.79

    Rechtsmittel

    Soweit diese Gesichtspunkte für die Leistungen der Kriegsopferfürsorge zu berücksichtigen sind, ist ihre rechtliche Auswirkung durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (BVerwGE 20, 141 und 32, 362 zum Individualisierungsgebot; BVerwGE 48, 195; 52, 201 [BVerwG 24.03.1977 - II C 14/75]und 302 zur angemessenen Lebensstellung).
  • BVerwG, 27.12.1977 - 5 B 19.76

    Anerkennung von Schädigungsfolgen einer Kriegsverletzung - Gewährung von Hilfe

    Das Berufungsgericht hat deshalb in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. BVerwGE 48, 195) mit Recht geprüft, ob die bei dem Kläger eingetretene Bedarfslage ihre Ursache in den anerkannten Schädigungen des Klägers hat oder auf anderen Umständen beruht.
  • BVerwG, 18.06.1979 - 5 ER 229.79

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 18.06.1979 - 5 ER 227.79

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 27.12.1977 - 5 B 18.76

    Anerkennung von Schädigungsfolgen einer Kriegsverletzung vom Versorgungsamt -

  • VG Augsburg, 24.11.2009 - Au 3 K 08.1734
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